Friday, March 17, 2006

Falscher Professor

In einer ausserordentlichen Eigentümerversammlung (ETV) Anfang 2003 erschienen zwei ungeladene Gaeste: der Pseudoverwalter -der Polizist- und ein von ihm geladener Architekt.Ich war mit meinem Anwalt gekommen, der sich allerdings nach der Versammlung auf die andere Seite "schlagen" sollte. Die Verwalterin hatte sich wiederum geweigert zu erscheinen. Also behauptete der Polizist auf Anfrage des Anwalts, er habe zwar keine Vollmacht seiner Frau, werde diese aber nachreichen, was nie geschah. Ausserdem protestierte ich-ausgestattet mit 516/1000 Miteigentumsanteilen ,der erforderlichen Stimmenmehrheit bei einer Eigentuemerverhandlung -gegen die Anwesenheit des Polizisten und des Architekten. Der falsche Verwalter stellte seinen Begleiter mit folgenden Worten vor:" Das ist Herr Z., er ist Architekt und Professor an der Universitaet Salzburg." Der Professor nickte bei diesen Worten zustimmend. Er ergriff sofort das Wort, behauptete, die 1984 sanierte Villa sei von unqualifizierten Handwerkern renoviert worden, er habe damals selbst die Arbeiten beobachtet. (Der Mann war zu jener Zeit vielleicht 15 Jahre alt!)Daher sei es unerlaesslich, die gesamte Villa nochmals zu sanieren. Dazu sei natuerlich ein Architekt erforderlich. Da er aber Professor der Universitaet Salzburg sei, muesse er ein hoeheres Honorar als ein normaler Architekt fuer seine ca. sechswoechigen Dienste erhalten. Er nannte eine horrende Summe.Das war eindeutig Provisionsschinderei, wie meine Anwaelte dem Gericht gegenueber treffend bemerkten. Nach der ETV wandte ich mich an die Universitaet Salzburg. Dort war der Professor voellig unbekannt!! Meine Anwaelte beantragten bei Gericht, der Verwalterin bei jeder Auftragsvergabe an den "Professor" ein Zwangsgeld von 250 000,-- Euro bzw. 6 Monate Haft aufzuerlegen.
Der Polizist und der "Professor der Universitaet Salzburg" vergaben jedoch dreist einen Bauauftrag von ueber 22 000,-- Euro ohne Beschluss der Eigentuemer und zu deren Lasten. Der Professor liess mir durch seinen Anwalt eine Unterlassungsklage zustellen. Ich sollte jedes Mal, wenn ich behauptete, er sei n i c h t Professor, 3.000,-- Euro an ihn bezahlen, was ich natuerlich nicht unterschrieb. Ich zeigte den Professor der Universitaet bei der zustaendigen Staatsanwaltschaft an, die ca. ein Jahr nicht reagierte. Dann ging der Fall an die Generalstaatsanwaltschaft, zurueck an die Staatsanwaltschaft, die auf einigen Seiten das Tun dieses Mannes rechtfertigte!!