Friday, June 29, 2007

RICHTER SCHÖDEL

Schödel
aus "Skandalrichter", der freien Wissensdatenbank

SCHÖDEL, Richter am Amtsgericht Laufen in Oberbayern

DAS KANN JEDEM PASSIEREN! "IM NAMEN DES VOLKES"

UNERKLÄRLICHE (GEHEIME?) GERICHTSVERHANDLUNG MIT FALSCHER PERSON

Vielen Büergern ist nicht bekannt, dass die CSU 1949 mit der KPD gegen das Grundgesetz stimmte und dieses Urteil nie revidierte.

Aussage einer renommierten Rechtsschutzversicherung: "Wir koennen uns das Gerichtsverfahren nicht erklaeren. Wenn SIE es uns erklaeren koennen, erstatten wir Ihnen natuerlich die Kosten des Verfahrens.Ihre Anwaelte hatten auch keine Begruendung dafuer."

Ende April 2005 erfuhr Frau Tapfer (Name geandert) zufaellig ueber ihre Anwaelte von einer erneuten Gerichtsverhandlung am Amtsgericht Laufen im Mai 2005, zu der sie als Klaegerin bzw. Antragstellerin jedoch keine Ladung erhielt. Die Anwaelte sagten, sie muesse zu dieser sinnlosen Gerichtsverhandlung nicht erscheinen, dennoch sollte sie sich unbedingt von einem Anwalt vor diesem Gericht vertreten lassen. Da keiner der Anwaelte eine Erklaerung fuer das Verfahren fand, beantragte die Kanzlei Akteneinsicht. Auch danach waren die Anwaelte ausserstande, Sinn und Zweck des Gerichtsverfahrens zu erkennen.Der Rechtsanwalt telefonierte mit dem Richter und klaerte ihn auf:Der Fall sei bereits erledigt. Im Januar 2005 habe eine Landgerichtsverhandlung stattgefunden, dort waere es zu einem Vergleich gekommen. Er habe der Exverwalterin bereits die Zwangsvollstreckung angedroht (§ 887 ZPO). (War es das, was Richter Schödel verhindern wollte?) Niemand verstuende zudem, was es mit dem neuen Aktenzeichen 36/05 auf sich habe. Warum sollte zwei Wochen nach der vom Landgericht gesetzten Frist eine Amtsgerichtsverhandlung stattfinden? Das Gespaech brachte keine weiteren Erkenntnisse. Die Anwaelte waren noch immer ratlos.


Die Amtsgerichtsverhandlung fand unter dem Vorsitzenden Richter Schödel statt. Vor Gericht erschien nicht die alleinige Beklagte, die Exverwalterin, sondern ihr Ehemann, ein Polizist, der fuer seine Frau die Verhandlung fuehrte! Eine Entschuldigung wegen ihres Fernbleibens wurde nicht vorgelegt. Der Polizist hatte illegal jahrelang saemtliche Hausverwaltertaetigkeiten verrrichtet, was dem Gericht schriftlich vorlag und gemaess §§ 675,613 BGB unzulaessig ist (vgl.Bay.Oberstes Landgericht in NJW-RR 1997,1443; NZM 2002,346; WE 1991,196;).Die ehemalige Verwalterin und sog. Strohfrau war den Eigentümern NICHT bekannt. Als Zuschauer waren drei Eigentuemer zu der Verhandlung am 17.05.2005 erschienen.Sie durften durch staendige Zwischenrufe den Gerichtsablauf stoeren, weil sie u.a. die Klaegerin Frau Tapfer diffamierten.Im Protokoll erwaehnt Richter Schödel diese Stoerenfriede nicht. Der Polizist durfte sich in der Verhandlung als Sachverstaendiger fuer das denkmalgeschuetzte Haus aufspielen. Der Eindruck wird erweckt als sei er stets Verwalter gewesen und als sei er es i m m e r noch. So steht im Gerichtsprotokoll: "Herr Y erklaert, dass von den Balkonen zwei inklusive der Doppel-T-Traeger saniert wurden, bei zwei weiteren wurden die morschen Bretterbohlen ausgetauscht und bei zweien soll in Baelde wenigstens der T-Traeger ausgetauscht werden, moeglicherweise auch die Doppel-T-Traeger, falls diese zu sehr verrostet sind."

Diese Erklaerung durfte der Polizist vor Gericht abgeben, obwohl Richter Schödel den Vergleich des Landgerichts kannte. In diesem Vergleich wurde dem Polizisten ausdruecklich eine Taetigkeit als Hausverwalter verboten. Die Balkone fielen in den Bereich der Denkmalschutzbehoerde, nicht unter die Zustaendigkeit von Amtsrichter Schödel und eines Polizisten. Dies hatte der Anwalt in dem Telefonat explizit betont. Seit wann treten Polizisten, die nicht Beklagte sind, als sog. Gutachter vor Gericht auf, kuendigen weitere Instandsetzungsmassnahmen in einer Villa ohne Wissen der Eigentümer an, die mit deren Geldern bezahlt werden muessen? Dies mit Unterstuetzung von Richter Schödel.

Drei Tage vor der Gerichtsverhandlung am 14.05.2005 hatte der Polizist illegal im Hausflur der Villa eine ordentliche Eigentuemerversammlung (ETV) abgehalten und selbst einen Verwalternachfolger fuer die Wohnungseigentuemergemeinschaft bestimmt. Das Gerichtsprotokoll bemerkt dazu:..."Darin wurde mehrheitlich beschlossen, dass die Verwaltung in Zukunft die Firma 'A'... uebernehmen soll. Herr Y erklaert hierzu, dass dies nach Eroerterung aller vorgelegter Verwaltungen geschehen sei."

Anzumerken waere hier, dass es die gesetzliche PFLICHT und Aufgabe des Amtsgerichts gewesen waere, einen VERWALTERNACHFOLGER ZU BENENNEN bzw. die gerichtliche Abberufung der Verwalterin gem.§ 21 Abs. 4 WEG durchzusetzen. Der Polizist war nicht befugt, die Eigentuemerversammlung abzuhalten.Sie war nicht beschlussfaehig.Ebenso aus diesen Gruenden durfte eine Nachfolgeverwaltung von dem Scheinverwalter und Polizisten nicht bestimmt werden.Das war Richter Schödel bekannt. Aufgabe des Amtsgerichts ist es nicht, eine illegale Eigentuemerversammlung im Nachhinein zu rechtfertigen!Die Anwaelte schrieben dem Gericht, die durch den Polizisten einberufene Eigentümerversammlung leide an Berufungsmaengeln. Dreist verfasste der Polizist ein Protokoll, in welches er hineinschrieb, der naechste Verwalter werde in seinem Sinne weitermachen.Er selbst werde den Verwaltervertrag ausarbeiten!Eine Ungeheuerlichkeit angesichts des Vergleichs/Titels des Landgerichts.Noch dazu stahl er die Gerichtskosten seiner Frau, der Exverwalterin, aus der Gemeinschaftskasse! Im Gerichtsprotokoll wird auch auf die vom Landgericht geforderten Hausverwalterabrechnungen der letzen Jahren eingegangen. Hier log der Polizist vor dem Amtsgericht: "Herr Y erklaert hierzu, dass diese allesamt bereits vorgelegt wurden. Diese wurden jeweils zur Eigentuemerversammlung vorgelegt, eroertert und darueber beschlossen." Anzumerken sei hier, dass jeder Wohnungseigentuemer ein Einsichtsrecht hat, das sich als Individualanspruch aus § 259 BGB (i.V.m. § 666 BGB)und aus der Tatsache ergibt, dass alle diese Unterlagen Bestandteile des gemeinschaftlichen Verwaltungsvermoegens sind. Das Einsichtsrecht erstreckt sich auch auf die Einzelabrechnungen und sonstige Verwaltungsunterlagen, anhand derer etwa die Zahlungen der anderen Eigentuemer zu kontrollieren sind, vgl. Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Auflage,§ 28 Rdnr.92. Das Einsichtsrecht in die Rechnungslegungen der letzten Jahre wurde Frau Tapfer und ihren Anwaelten stets verweigert. Ebenso wird wieder verschwiegen, dass der Vertrag der ehemaligen Verwalterin am 31.12.2004 beendet war. Frau Tapfer traf in der naechsten Eigentuemerversammlung 2006 keinen Eigentuemer, der diese Aussage bestaetigen konnte. Die illegale Eigentuemerversammlung drei Tage vor der Amtsgerichtsverhandlung war ungueltig. Waren die Termine vielleicht abgesprochen? Welches Recht hatte Richter Schödel dem Polizisten eine Forum zu geben und ueber die nicht beschlussfaehige Versammlung zu plaudern? Wusste Richter Schodel doch genau, dass der Polizist das Gemeinschaftsvermoegen der Eigentuemer seit Jahren auf seinem Privatkonto "verwaltete" und ueberteuerte Handwerkerauftraege ohne Beschluss und Wissen der Eigentuemer vergeben hatte.

Weiterhin ist dem Gerichtsprotokoll zu entnehmen: "...beantragt Herr Y gleichfalls das Ruhen des Verfahrens."

Seit wann kann eine Person, die juristisch nicht Beklagte ist, vor Gericht das Ruhen des Verfahrens fuer eine andere Person beantragen?

Im Gerichtsprotokoll steht ausserdem: "Das Gericht regt an, sich bzgl. des Antrags auf Entfernung schmaehender Ausfuehrungen im Protokoll guetlich zu einigen, eine Einigung koennte dergestalt aussehen, dass der Antrag zurückgenommen wird, in Zukunft jegliche persoenliche und herabwuerdigende Äusserungen im Protokoll zu unterlassen. Das Gericht gibt zu bedenken, dass bei einer Entscheidung ueber den Antrag sämtliche damals anwesende Wohnungseigentuemer vernommen werden muessten."

Dazu waere anzufuegen: Das Wohnungseigentumsgericht ist für Beleidigungen(s.StGB §185) und Verleumdungen (s.StGB § 187)nicht zustaendig, da es sich hierbei um Straftaten handelt. In der Verhandlung im April 2004 hatte der damals Vorsitzende Richter Seichter (s. Seichter) in dem Verfahren behauptet, es existierten keine Schmähungen. Daraufhin wurde der Antrag von der Anwaeltin von Frau Tapfer zurueckgenommen, was natuerlich in dem Protokoll nicht vermerkt ist. Die Anwaelte hatten schon 2003 das Gericht aufgefordert, die Gegenseite zu einer sachlichen Prozessfuehrung anzuhalten. Die beklagte Polizistenfrau wurde aufgefordert, die fortgesetzten Diffamierungen und Diskriminierungen gegenueber Frau Taper zu unterlassen, ansonsten wuerde Unterlassungsklage eingereicht werden. Obwohl die Beleidigungen, Verleumdungen etc. anhielten, hatte Frau Tapfer auf eine Unterlassungsklage verzichtet. Die Schmähungen stammten alle von dem Polizisten, der die Unterschrift der Exverwalterin in den Gerichtsschreiben gefaelscht hatte. Und: Weshalb bezeichnete Richter Schödel den Polizisten immer noch als Hausverwalter? Warum ignorierte er geflissentlich den Beschluss des Landgerichts? Wenn Richter Schoedel schon die Schmaehungen als Verhandlungspunkt im Gerichtsprotokoll anfuehrt, warum hat er dann die Eigentuemer nicht geladen und vernommen? Abgesehen davon, dass dieses Gericht - wie bereits erwaehnt - dafuer gar nicht zustaendig ist.

Frau Tapfer musste Gerichtskosten von ca. 700 Euro fuer das Verfahren 56/03 bezahlen, das bereits am 27.04.2004 vor dem Amtsgericht verhandelt worden war. Fuer ein weiteres Vefahren 36/05 hatte sie 27 Euro und hohe Anwaltskosten zu erstatten. Dieses zuletzt benannte Verfahren wird im Gerichtsprotokoll vom Mai 2005 nicht erwaehnt. War es ein Alibiverfahren, um Frau Tapfer mundtot zu machen, den Scheinverwalter reinzuwaschen und die Zwangsvollstreckung der Exverwalterin zu verhindern?Richter Schödel versuchte den Vergleich des Landgerichts ad absurdum zu fuehren. Weit und breit hatte kein Anwalt eine Erklaerung fuer dieses geheimnisvolle Gerichtsverfahren im Mai 2005.Unter "Kidnapping in Europa" kann man mehr ueber das Amtsgericht Laufen erfahren.
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Wednesday, April 05, 2006

Mandantenverrat

Anfang des Jahres 2003 reichte mein Anwalt bei Gericht einen Antrag u.a. wegen Abberufung der Verwalterin ein. Einen Tag vor der Eigentuemerversammlung (ETV) meinte er noch,die Verwaltung seien wir bald los .Er kam als mein Rechtsberater mit in die ETV. Da er mich weder in Schutz nahm, als der Polizist mich mehrfach hysterisch anschrie , da er nicht wie vereinbart den Kriminalhauptkommissar des Hauses verwies, weil dieser nicht legitimiert war, die ETV abzuhalten, und da er am Ende der Versammlung sich in trauter Zweisamkeit mit dem Polizeibeamten unterhielt, befuerchtete ich das Schlimmste. Einige Tage spaeter sandte er mir zwei Schreiben zu, in welchen er u.a.den Polizeibeamten plötzlich als HAUSVERWALTER anerkannte, wohingegen er ihm Wochen vorher die Identitaet als solcher abgesprochen hatte.Ausserdem richtete sich der sonstige Inhalt der Briefe gegen mich. Daraufhin entzog ich ihm das Mandat und beauftragte einen entfernt wohnenden Anwalt meines Vertrauens mit dem Fall. Ungefähr ein halbes Jahr spaeter schrieb mir mein neuer Anwalt sinngemaess: Bei Durchsicht des von der Hausverwaltung vorgelegten Anlagenkonvoluts wunderte uns, wie die Hausverwaltung an die beiden an Sie gerichteten Schreiben Ihres Voranwalts gelangen konnte.Sollte der Rechtsanwalt die beiden Schreiben dann an die Hausverwaltung direkt weitergeleitet haben, würde dies den Straftatbestand des Parteiverrats (§356 StGB) erfuellen.
Mein neuer Anwalt schrieb daher zwei Briefe. Einen an den Polizisten, in welchem er bezueglich der beiden Briefe anmerkte, dass die Tatsache, dass er in den Besitz dieser Schriftstuecke gelangt sei, widerrechtlich sei.(Der Polizist hatte die Briefe an das Amtsgericht weitergeleitet!) Sollte ihm der Anwalt die beiden Schreiben zugeleitet haben, wuerde dies den Straftatbestand des Parteiverrats begruenden.Vor Einleitung etwaiger Schritte gegen ihn, erhielt der Polizeibeamte Gelegenheit zur Stellungnahme zu der Frage, wie er in den Besitz der Schriftstuecke gelangt sei.
Unnoetig zu erwaehnen, dass der Kriminalhauptkommissar, der aus Steuergeldern alimentiert wird, es nicht fuer noetig empfand, das Anwaltsschreiben zu beantworten.
Das zweite Schreiben ging an den Voranwalt. Er wurde befragt, wie diese an mich gerichteten Briefe in die Haende des Gegners gelangt seien. Insoweit bestuende der Verdacht, dass er diese beiden Schreiben an die Hausverwaltung weitergeleitet habe. Dies wuerde den Straftatbestand des Parteiverrats erfuellen und haette des weiteren berufsrechtliche Konsequenzen zur Folge. Auch der Voranwalt erhielt vor Einleitung etwaiger Schritte die Gelegenheit zur Stellungnahme, die er auch wahrnahm. Er schrieb mit freundlichen kollegialen Gruessen, es sei ihm ein völliges Rätsel, wie die Gegenseite an dieses Schreiben gelangt sei. Bedauerlicherweise sei in seiner Kanzlei innerhalb eines Jahres zweimal e i n g e b r o c h e n worden.
Die Angelegenheit wurde danach von meinem Anwalt nicht mehr weiter verfolgt.
Tatsache ist, dass bereits der Inhalt der beiden Briefe des Voranwalts Mandantenverrat darstellt.

Friday, March 17, 2006

Falscher Professor

In einer ausserordentlichen Eigentümerversammlung (ETV) Anfang 2003 erschienen zwei ungeladene Gaeste: der Pseudoverwalter -der Polizist- und ein von ihm geladener Architekt.Ich war mit meinem Anwalt gekommen, der sich allerdings nach der Versammlung auf die andere Seite "schlagen" sollte. Die Verwalterin hatte sich wiederum geweigert zu erscheinen. Also behauptete der Polizist auf Anfrage des Anwalts, er habe zwar keine Vollmacht seiner Frau, werde diese aber nachreichen, was nie geschah. Ausserdem protestierte ich-ausgestattet mit 516/1000 Miteigentumsanteilen ,der erforderlichen Stimmenmehrheit bei einer Eigentuemerverhandlung -gegen die Anwesenheit des Polizisten und des Architekten. Der falsche Verwalter stellte seinen Begleiter mit folgenden Worten vor:" Das ist Herr Z., er ist Architekt und Professor an der Universitaet Salzburg." Der Professor nickte bei diesen Worten zustimmend. Er ergriff sofort das Wort, behauptete, die 1984 sanierte Villa sei von unqualifizierten Handwerkern renoviert worden, er habe damals selbst die Arbeiten beobachtet. (Der Mann war zu jener Zeit vielleicht 15 Jahre alt!)Daher sei es unerlaesslich, die gesamte Villa nochmals zu sanieren. Dazu sei natuerlich ein Architekt erforderlich. Da er aber Professor der Universitaet Salzburg sei, muesse er ein hoeheres Honorar als ein normaler Architekt fuer seine ca. sechswoechigen Dienste erhalten. Er nannte eine horrende Summe.Das war eindeutig Provisionsschinderei, wie meine Anwaelte dem Gericht gegenueber treffend bemerkten. Nach der ETV wandte ich mich an die Universitaet Salzburg. Dort war der Professor voellig unbekannt!! Meine Anwaelte beantragten bei Gericht, der Verwalterin bei jeder Auftragsvergabe an den "Professor" ein Zwangsgeld von 250 000,-- Euro bzw. 6 Monate Haft aufzuerlegen.
Der Polizist und der "Professor der Universitaet Salzburg" vergaben jedoch dreist einen Bauauftrag von ueber 22 000,-- Euro ohne Beschluss der Eigentuemer und zu deren Lasten. Der Professor liess mir durch seinen Anwalt eine Unterlassungsklage zustellen. Ich sollte jedes Mal, wenn ich behauptete, er sei n i c h t Professor, 3.000,-- Euro an ihn bezahlen, was ich natuerlich nicht unterschrieb. Ich zeigte den Professor der Universitaet bei der zustaendigen Staatsanwaltschaft an, die ca. ein Jahr nicht reagierte. Dann ging der Fall an die Generalstaatsanwaltschaft, zurueck an die Staatsanwaltschaft, die auf einigen Seiten das Tun dieses Mannes rechtfertigte!!

Wednesday, March 15, 2006

Beleidigungen

Der Polizist beleidigte, verleumdete und schmaehte mich in zahlreichen Schreiben, die alle dem Gericht vorliegen.Man bedenke immer dabei, dass der Polizist NICHT Hausverwalter war, das Amtsgericht ihn unterstuetzte, das Landgericht ihm die Taetigkeit als Hausverwalter untersagte.Seine Frau, die vorgebliche Verwalterin war den Eigentuemern nicht bekannt. Die Firma der Polizistenfrau ist übrigens in keinem Telefonbuch vermerkt.
BEISPIELE:
"wiederholt trat Frau T. in nicht vertretbarer Weise mit Klagen gegen die Hausverwaltung ans Gericht heran"
"Oftmals sind die Gedankenzuege und die Darlegungen von Frau T. nicht nachvollziehbar und die beantragten Forderungen voellig haltlos."
"Ohne erkennbaren Grund erschwert, behindert oder blockiert Frau T. die Verwaltungsarbeiten"...
"lt. Mitteilung einiger Eigentuemer ist DIESE DAME wegen wiederholter gravierender Pflichtverstoesse nach dem WEG fuer die Gemeinschaft eine nicht mehr zu aktzeptierende Miteigentuemerin."
Hier wird die Enteignung angedroht. "DIESE DAME" ist eine Bezeichnung, die man fuer bestimmte Damen verwendet.
"Ihr Verhalten ist daher als widerspruechlich und nicht foerderlich im Sinne einer harmonischen WET zu sehen."
"Mit ihren Ausfuehrungen bewegt sich die Klaegerin zwischenzeitlich jenseits verstaendlichem und nachvollziehbarem Handeln."
"Frau T. unternimmt Aktivitaeten in verleumderischer Weise, welche bei allem Mass an Verstaendnis und 'grosszuegiger Nachsicht' nicht mehr hinnehmbar sind."
"LT. Mitteilung eines Eigentuemers versuchte Fr. T. ...die Nutzung eines fremden Kellers gerichtlich zu erstreiten"..... DAS IST EINE LÜGE UND DEM AMTSGERICHT BEKANNT.

Weitere Schmaehungen:
"Unsagbares Benehmen und Verhalten",
"In aufsaessiger Weise",
"Trotz wiederholtem streitbarem Verhalten und Interventionen von Frau T."
Die Liste laesst sich beliebig fortsetzen.Die Diffamierungen und Diskriminierungen reihen sich nahtlos ineinander.
Der zustaendige Amtsrichter sowie die Staatsanwaelte konnten keine Beleidigungen erkennen.
Auch nachweisliche Verleumdungen mit Zeugenaussagen wurden von der Staatsanwaltschaft abgewiesen. Entweder waren es keine Beleidigungen und Verleumdungen oder ich hatte diese angeblich zu spaet angezeigt.
Die Anwaelte schrieben, dass die aufgestellten Behauptungen jeglicher tatsaechlicher Grundlage entbehrten."Derart haltlose beleidigende Behauptungen beeintraechtigen die Antragstellerin in ihrem Persoenlichkeitsrecht aufs groebste. Derartige Ausfuehrungen lassen einen sachlichen Bezug vermissen und sinken zur blossen Schmaehung der Antragstellerin herab."
Man stelle sich vor, jemand schriebe solche Saetze ueber einen deutschen Polizisten.
Ein Strafverfahren waere die Folge. Ein bayerischer Polizist aber darf eine Frau ungestraft jahrelang schmaehen, beleidigen und verleumden.
Der Polizist versuchte mich als "Verrueckte" hinzustellen, das bei einer Frau, die zwei Staatsexamen bestanden hat.
Die Anwaelte schrieben ausserdem noch folgendes:"Das Gericht wird deshalb gebeten, die Gegenpartei ggfls. unter Androhung von Ordnungsgeld zu einer sachlichen Prozessfuehrung anzuhalten." Das Gericht tat gar nichts.

Schmähbrief

Der Polizist schrieb folgenden Brief an meinen Anwalt:
"es verwundert, zu welchen Auslassungen Sie sich verwenden lassen"..."Sie verwechseln, dass die Angebote ....von Ihrer Mandantin eingeholt worden wären; achten Sie auf die Ausführungen und Anmerkungen dieser Angebote. Wir benötigen nicht Ihre Ratschläge, wichtiger wäre, Sie würden ihre Beratungspflichten i.S. des WEG durchführen (insbes.Plichten der ET)" [Anmerkung:ET=Eigentuemer; WEG=Wohnungseigentumsgemeinschaft]
..."Wir v e r b i e t e n uns Ihre Unterstellungen. Sollte binnen -3- Werktagen diese ungeheureren und verleumderischen Unterstellungen nicht widerrufen sein, ergehen gerichtliche Schritte.".....
Unnötig zu erwaehnen, dass der Polizist keine gerichtlichen Schritte gegen die Anwaltskanzlei mit ueber zehn Anwaelten eingeleitet hat. Unnoetig zu erwaehnen, dass der Polizist nicht Hausverwalter war, jedoch seinen wahren Beruf verleugnete.Warum wohl?
Das Niveau laesst doch sehr zu wuenschen uebrig. Klingt wie Satire, ist aber wahr.
Können sich schwarze Schafe unter den Polizisten eigentlich alles erlauben?

Tuesday, March 14, 2006

Üble Versammlung

Bei Gericht legte der Pseudoverwalter ohne Gewerbeschein selbstverfasste Protokolle vor, die man besser Schmaehschriften nennen muesste, wie die Anwaelte meinten. Ueber mich und meinen Mann schrieb er im Jahr 2003:
....."als sie nur noch von ihrem Anwalt zur Mässigung mehrmals ermahnt und angehalten worden war, hat nun gleich zu Beginn der Eigentuemerversammlung Frau T.(also ich) durch ihr unsagbares Benehmen und Verhalten alle uebrigen Anwesenden beleidigt, beschimpft und den Versammlungsablauf gestoert. Ihr Mann "der in aufsaessiger Weise immer wieder dazwischenredete, musste ebenfalls mehrmals durch die verantwortl. Anwesenden ermahnt ....werden...."
Fakt ist, dass mir eine schriftliche Stellungnahme einer Eigentuemerin vorliegt, die bestaetigt, dass ich niemanden beleidigt und beschimpft habe. Auch musste ich nicht von meinem Anwalt mehrmals zur Mässigung ermahnt werden, den ich ja zu meinem Schutz mitgebracht hatte, und der fuer mich das Wort fuehrte. Das sind also eindeutig schriftlich fixierte Luegen eines Polizisten, die bei Gericht vorgelegt wurden. Der Polizeibeamte war aus folgenden Gruenden so aussser Rand und Band geraten; mein Mann hatte ihn naemlich folgendes zu Beginn der Versammlung gefragt: "Stimmt es, dass Sie als "Hausverwalter" in der Vogelstrasse (Name geaendert) mit Schimpf und Schande davongejagt worden sind?"
Daraufhin folgte eisiges Schweigen. Diese Information stammte von einem Rechtsanwalt, der eine Eigentumswohnung in der Vogelstrasse hat und bei Durchsicht der Rechnungsunterlagen feststellen musste, dass Gelder fehlten. Daraufhin jagte man den Polizisten mit Schimpf und Schande als "Hausverwalter" davon. Die Frage stellt sich, weshalb ein Polizist -entgegen der Verfassung und seinem geleisteten Eid- als Hausverwalter mehrere Häuser verwalten kann, dies mit Billigung seines obersten Dienstherrn. Vor einiger Zeit war Medien zu entnehmen, dass Hausverwalter und Hausmeister etc. als Spione in Wohnhaeusern eingesetzt werden. Da ist es doch am besten, man nimmt gleich Polizisten fuer diese Aufgabe her. Und wann verrichtet der Polizist, der von Steuergeldern finanziert wird, seinen Polizeiberuf? Schreibt er die sog. Protokolle vielleicht sogar waehrend der Dienstzeit?

Saturday, March 11, 2006

Verleumdungen

Da die Anwaelte so ratlos waren, beantragten sie Akteneinsicht bei dem zustaendigen Amtsgericht. Ein Anwalt sagte mir, der Polizist habe vor Gericht ueberhaupt nichts zu suchen. Er sei weder Beklagter, noch sei er jemals Hausverwalter gewesen. Das war sogar aktenkundig. Ich war auf das Übelste von dem Polizisten beleidigt, verleumdet und geschmaeht worden. Die Anwaelte hatten dem Amtsrichter geschrieben, er solle die Gegenpartei zu einer sachlichen Prozessfuehrung anhalten, was dem Richter aber wohl egal war. Er sollte spaeter in der Verhandlung behaupten, es laegen keine Schmaehungen vor. Sollten die fortgesetzten Diffamierungen und Diskriminierungen weiter erfolgen, wollten die Anwaelte Unterlassungsklage einreichen. Der Polizist unterschrieb alle Schreiben an das Gericht mit der Unterschrift seiner Frau, d.h. er faelschte ihre Unterschrift. Er beabsichtigte mich zu enteignen, da er dem Richter schrieb:"Die Dame ist eine fuer die Eigentuemergemeinschaft nicht mehr tragbare Person." Er log sogar vor Gericht. So schrieb er, ich haette einen Keller besetzt, dabei hatte ich ein lebenslanges Nutzungsrecht fuer den Keller.Der Polizist versuchte ausserdem mich als Verrueckte hinzustellen, indem er in ein Protokoll schrieb, ich haette Selbstgespraeche gefuehrt. Er schrie mich in der von ihm illegal abgehaltenen Eigentuemerversammlung an und fragte, was ich mit meinem Nachbarn gesprochen haette. Darauf meinte ich ironisch:"Ich habe Selbstgespraeche gefuehrt." Das schrieb er dann ins Protokoll.