Wednesday, March 15, 2006

Beleidigungen

Der Polizist beleidigte, verleumdete und schmaehte mich in zahlreichen Schreiben, die alle dem Gericht vorliegen.Man bedenke immer dabei, dass der Polizist NICHT Hausverwalter war, das Amtsgericht ihn unterstuetzte, das Landgericht ihm die Taetigkeit als Hausverwalter untersagte.Seine Frau, die vorgebliche Verwalterin war den Eigentuemern nicht bekannt. Die Firma der Polizistenfrau ist übrigens in keinem Telefonbuch vermerkt.
BEISPIELE:
"wiederholt trat Frau T. in nicht vertretbarer Weise mit Klagen gegen die Hausverwaltung ans Gericht heran"
"Oftmals sind die Gedankenzuege und die Darlegungen von Frau T. nicht nachvollziehbar und die beantragten Forderungen voellig haltlos."
"Ohne erkennbaren Grund erschwert, behindert oder blockiert Frau T. die Verwaltungsarbeiten"...
"lt. Mitteilung einiger Eigentuemer ist DIESE DAME wegen wiederholter gravierender Pflichtverstoesse nach dem WEG fuer die Gemeinschaft eine nicht mehr zu aktzeptierende Miteigentuemerin."
Hier wird die Enteignung angedroht. "DIESE DAME" ist eine Bezeichnung, die man fuer bestimmte Damen verwendet.
"Ihr Verhalten ist daher als widerspruechlich und nicht foerderlich im Sinne einer harmonischen WET zu sehen."
"Mit ihren Ausfuehrungen bewegt sich die Klaegerin zwischenzeitlich jenseits verstaendlichem und nachvollziehbarem Handeln."
"Frau T. unternimmt Aktivitaeten in verleumderischer Weise, welche bei allem Mass an Verstaendnis und 'grosszuegiger Nachsicht' nicht mehr hinnehmbar sind."
"LT. Mitteilung eines Eigentuemers versuchte Fr. T. ...die Nutzung eines fremden Kellers gerichtlich zu erstreiten"..... DAS IST EINE LÜGE UND DEM AMTSGERICHT BEKANNT.

Weitere Schmaehungen:
"Unsagbares Benehmen und Verhalten",
"In aufsaessiger Weise",
"Trotz wiederholtem streitbarem Verhalten und Interventionen von Frau T."
Die Liste laesst sich beliebig fortsetzen.Die Diffamierungen und Diskriminierungen reihen sich nahtlos ineinander.
Der zustaendige Amtsrichter sowie die Staatsanwaelte konnten keine Beleidigungen erkennen.
Auch nachweisliche Verleumdungen mit Zeugenaussagen wurden von der Staatsanwaltschaft abgewiesen. Entweder waren es keine Beleidigungen und Verleumdungen oder ich hatte diese angeblich zu spaet angezeigt.
Die Anwaelte schrieben, dass die aufgestellten Behauptungen jeglicher tatsaechlicher Grundlage entbehrten."Derart haltlose beleidigende Behauptungen beeintraechtigen die Antragstellerin in ihrem Persoenlichkeitsrecht aufs groebste. Derartige Ausfuehrungen lassen einen sachlichen Bezug vermissen und sinken zur blossen Schmaehung der Antragstellerin herab."
Man stelle sich vor, jemand schriebe solche Saetze ueber einen deutschen Polizisten.
Ein Strafverfahren waere die Folge. Ein bayerischer Polizist aber darf eine Frau ungestraft jahrelang schmaehen, beleidigen und verleumden.
Der Polizist versuchte mich als "Verrueckte" hinzustellen, das bei einer Frau, die zwei Staatsexamen bestanden hat.
Die Anwaelte schrieben ausserdem noch folgendes:"Das Gericht wird deshalb gebeten, die Gegenpartei ggfls. unter Androhung von Ordnungsgeld zu einer sachlichen Prozessfuehrung anzuhalten." Das Gericht tat gar nichts.