Friday, June 29, 2007

RICHTER SCHÖDEL

Schödel
aus "Skandalrichter", der freien Wissensdatenbank

SCHÖDEL, Richter am Amtsgericht Laufen in Oberbayern

DAS KANN JEDEM PASSIEREN! "IM NAMEN DES VOLKES"

UNERKLÄRLICHE (GEHEIME?) GERICHTSVERHANDLUNG MIT FALSCHER PERSON

Vielen Büergern ist nicht bekannt, dass die CSU 1949 mit der KPD gegen das Grundgesetz stimmte und dieses Urteil nie revidierte.

Aussage einer renommierten Rechtsschutzversicherung: "Wir koennen uns das Gerichtsverfahren nicht erklaeren. Wenn SIE es uns erklaeren koennen, erstatten wir Ihnen natuerlich die Kosten des Verfahrens.Ihre Anwaelte hatten auch keine Begruendung dafuer."

Ende April 2005 erfuhr Frau Tapfer (Name geandert) zufaellig ueber ihre Anwaelte von einer erneuten Gerichtsverhandlung am Amtsgericht Laufen im Mai 2005, zu der sie als Klaegerin bzw. Antragstellerin jedoch keine Ladung erhielt. Die Anwaelte sagten, sie muesse zu dieser sinnlosen Gerichtsverhandlung nicht erscheinen, dennoch sollte sie sich unbedingt von einem Anwalt vor diesem Gericht vertreten lassen. Da keiner der Anwaelte eine Erklaerung fuer das Verfahren fand, beantragte die Kanzlei Akteneinsicht. Auch danach waren die Anwaelte ausserstande, Sinn und Zweck des Gerichtsverfahrens zu erkennen.Der Rechtsanwalt telefonierte mit dem Richter und klaerte ihn auf:Der Fall sei bereits erledigt. Im Januar 2005 habe eine Landgerichtsverhandlung stattgefunden, dort waere es zu einem Vergleich gekommen. Er habe der Exverwalterin bereits die Zwangsvollstreckung angedroht (§ 887 ZPO). (War es das, was Richter Schödel verhindern wollte?) Niemand verstuende zudem, was es mit dem neuen Aktenzeichen 36/05 auf sich habe. Warum sollte zwei Wochen nach der vom Landgericht gesetzten Frist eine Amtsgerichtsverhandlung stattfinden? Das Gespaech brachte keine weiteren Erkenntnisse. Die Anwaelte waren noch immer ratlos.


Die Amtsgerichtsverhandlung fand unter dem Vorsitzenden Richter Schödel statt. Vor Gericht erschien nicht die alleinige Beklagte, die Exverwalterin, sondern ihr Ehemann, ein Polizist, der fuer seine Frau die Verhandlung fuehrte! Eine Entschuldigung wegen ihres Fernbleibens wurde nicht vorgelegt. Der Polizist hatte illegal jahrelang saemtliche Hausverwaltertaetigkeiten verrrichtet, was dem Gericht schriftlich vorlag und gemaess §§ 675,613 BGB unzulaessig ist (vgl.Bay.Oberstes Landgericht in NJW-RR 1997,1443; NZM 2002,346; WE 1991,196;).Die ehemalige Verwalterin und sog. Strohfrau war den Eigentümern NICHT bekannt. Als Zuschauer waren drei Eigentuemer zu der Verhandlung am 17.05.2005 erschienen.Sie durften durch staendige Zwischenrufe den Gerichtsablauf stoeren, weil sie u.a. die Klaegerin Frau Tapfer diffamierten.Im Protokoll erwaehnt Richter Schödel diese Stoerenfriede nicht. Der Polizist durfte sich in der Verhandlung als Sachverstaendiger fuer das denkmalgeschuetzte Haus aufspielen. Der Eindruck wird erweckt als sei er stets Verwalter gewesen und als sei er es i m m e r noch. So steht im Gerichtsprotokoll: "Herr Y erklaert, dass von den Balkonen zwei inklusive der Doppel-T-Traeger saniert wurden, bei zwei weiteren wurden die morschen Bretterbohlen ausgetauscht und bei zweien soll in Baelde wenigstens der T-Traeger ausgetauscht werden, moeglicherweise auch die Doppel-T-Traeger, falls diese zu sehr verrostet sind."

Diese Erklaerung durfte der Polizist vor Gericht abgeben, obwohl Richter Schödel den Vergleich des Landgerichts kannte. In diesem Vergleich wurde dem Polizisten ausdruecklich eine Taetigkeit als Hausverwalter verboten. Die Balkone fielen in den Bereich der Denkmalschutzbehoerde, nicht unter die Zustaendigkeit von Amtsrichter Schödel und eines Polizisten. Dies hatte der Anwalt in dem Telefonat explizit betont. Seit wann treten Polizisten, die nicht Beklagte sind, als sog. Gutachter vor Gericht auf, kuendigen weitere Instandsetzungsmassnahmen in einer Villa ohne Wissen der Eigentümer an, die mit deren Geldern bezahlt werden muessen? Dies mit Unterstuetzung von Richter Schödel.

Drei Tage vor der Gerichtsverhandlung am 14.05.2005 hatte der Polizist illegal im Hausflur der Villa eine ordentliche Eigentuemerversammlung (ETV) abgehalten und selbst einen Verwalternachfolger fuer die Wohnungseigentuemergemeinschaft bestimmt. Das Gerichtsprotokoll bemerkt dazu:..."Darin wurde mehrheitlich beschlossen, dass die Verwaltung in Zukunft die Firma 'A'... uebernehmen soll. Herr Y erklaert hierzu, dass dies nach Eroerterung aller vorgelegter Verwaltungen geschehen sei."

Anzumerken waere hier, dass es die gesetzliche PFLICHT und Aufgabe des Amtsgerichts gewesen waere, einen VERWALTERNACHFOLGER ZU BENENNEN bzw. die gerichtliche Abberufung der Verwalterin gem.§ 21 Abs. 4 WEG durchzusetzen. Der Polizist war nicht befugt, die Eigentuemerversammlung abzuhalten.Sie war nicht beschlussfaehig.Ebenso aus diesen Gruenden durfte eine Nachfolgeverwaltung von dem Scheinverwalter und Polizisten nicht bestimmt werden.Das war Richter Schödel bekannt. Aufgabe des Amtsgerichts ist es nicht, eine illegale Eigentuemerversammlung im Nachhinein zu rechtfertigen!Die Anwaelte schrieben dem Gericht, die durch den Polizisten einberufene Eigentümerversammlung leide an Berufungsmaengeln. Dreist verfasste der Polizist ein Protokoll, in welches er hineinschrieb, der naechste Verwalter werde in seinem Sinne weitermachen.Er selbst werde den Verwaltervertrag ausarbeiten!Eine Ungeheuerlichkeit angesichts des Vergleichs/Titels des Landgerichts.Noch dazu stahl er die Gerichtskosten seiner Frau, der Exverwalterin, aus der Gemeinschaftskasse! Im Gerichtsprotokoll wird auch auf die vom Landgericht geforderten Hausverwalterabrechnungen der letzen Jahren eingegangen. Hier log der Polizist vor dem Amtsgericht: "Herr Y erklaert hierzu, dass diese allesamt bereits vorgelegt wurden. Diese wurden jeweils zur Eigentuemerversammlung vorgelegt, eroertert und darueber beschlossen." Anzumerken sei hier, dass jeder Wohnungseigentuemer ein Einsichtsrecht hat, das sich als Individualanspruch aus § 259 BGB (i.V.m. § 666 BGB)und aus der Tatsache ergibt, dass alle diese Unterlagen Bestandteile des gemeinschaftlichen Verwaltungsvermoegens sind. Das Einsichtsrecht erstreckt sich auch auf die Einzelabrechnungen und sonstige Verwaltungsunterlagen, anhand derer etwa die Zahlungen der anderen Eigentuemer zu kontrollieren sind, vgl. Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Auflage,§ 28 Rdnr.92. Das Einsichtsrecht in die Rechnungslegungen der letzten Jahre wurde Frau Tapfer und ihren Anwaelten stets verweigert. Ebenso wird wieder verschwiegen, dass der Vertrag der ehemaligen Verwalterin am 31.12.2004 beendet war. Frau Tapfer traf in der naechsten Eigentuemerversammlung 2006 keinen Eigentuemer, der diese Aussage bestaetigen konnte. Die illegale Eigentuemerversammlung drei Tage vor der Amtsgerichtsverhandlung war ungueltig. Waren die Termine vielleicht abgesprochen? Welches Recht hatte Richter Schödel dem Polizisten eine Forum zu geben und ueber die nicht beschlussfaehige Versammlung zu plaudern? Wusste Richter Schodel doch genau, dass der Polizist das Gemeinschaftsvermoegen der Eigentuemer seit Jahren auf seinem Privatkonto "verwaltete" und ueberteuerte Handwerkerauftraege ohne Beschluss und Wissen der Eigentuemer vergeben hatte.

Weiterhin ist dem Gerichtsprotokoll zu entnehmen: "...beantragt Herr Y gleichfalls das Ruhen des Verfahrens."

Seit wann kann eine Person, die juristisch nicht Beklagte ist, vor Gericht das Ruhen des Verfahrens fuer eine andere Person beantragen?

Im Gerichtsprotokoll steht ausserdem: "Das Gericht regt an, sich bzgl. des Antrags auf Entfernung schmaehender Ausfuehrungen im Protokoll guetlich zu einigen, eine Einigung koennte dergestalt aussehen, dass der Antrag zurückgenommen wird, in Zukunft jegliche persoenliche und herabwuerdigende Äusserungen im Protokoll zu unterlassen. Das Gericht gibt zu bedenken, dass bei einer Entscheidung ueber den Antrag sämtliche damals anwesende Wohnungseigentuemer vernommen werden muessten."

Dazu waere anzufuegen: Das Wohnungseigentumsgericht ist für Beleidigungen(s.StGB §185) und Verleumdungen (s.StGB § 187)nicht zustaendig, da es sich hierbei um Straftaten handelt. In der Verhandlung im April 2004 hatte der damals Vorsitzende Richter Seichter (s. Seichter) in dem Verfahren behauptet, es existierten keine Schmähungen. Daraufhin wurde der Antrag von der Anwaeltin von Frau Tapfer zurueckgenommen, was natuerlich in dem Protokoll nicht vermerkt ist. Die Anwaelte hatten schon 2003 das Gericht aufgefordert, die Gegenseite zu einer sachlichen Prozessfuehrung anzuhalten. Die beklagte Polizistenfrau wurde aufgefordert, die fortgesetzten Diffamierungen und Diskriminierungen gegenueber Frau Taper zu unterlassen, ansonsten wuerde Unterlassungsklage eingereicht werden. Obwohl die Beleidigungen, Verleumdungen etc. anhielten, hatte Frau Tapfer auf eine Unterlassungsklage verzichtet. Die Schmähungen stammten alle von dem Polizisten, der die Unterschrift der Exverwalterin in den Gerichtsschreiben gefaelscht hatte. Und: Weshalb bezeichnete Richter Schödel den Polizisten immer noch als Hausverwalter? Warum ignorierte er geflissentlich den Beschluss des Landgerichts? Wenn Richter Schoedel schon die Schmaehungen als Verhandlungspunkt im Gerichtsprotokoll anfuehrt, warum hat er dann die Eigentuemer nicht geladen und vernommen? Abgesehen davon, dass dieses Gericht - wie bereits erwaehnt - dafuer gar nicht zustaendig ist.

Frau Tapfer musste Gerichtskosten von ca. 700 Euro fuer das Verfahren 56/03 bezahlen, das bereits am 27.04.2004 vor dem Amtsgericht verhandelt worden war. Fuer ein weiteres Vefahren 36/05 hatte sie 27 Euro und hohe Anwaltskosten zu erstatten. Dieses zuletzt benannte Verfahren wird im Gerichtsprotokoll vom Mai 2005 nicht erwaehnt. War es ein Alibiverfahren, um Frau Tapfer mundtot zu machen, den Scheinverwalter reinzuwaschen und die Zwangsvollstreckung der Exverwalterin zu verhindern?Richter Schödel versuchte den Vergleich des Landgerichts ad absurdum zu fuehren. Weit und breit hatte kein Anwalt eine Erklaerung fuer dieses geheimnisvolle Gerichtsverfahren im Mai 2005.Unter "Kidnapping in Europa" kann man mehr ueber das Amtsgericht Laufen erfahren.
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